Ski Gemeinschaft Kinzigtal e.V. 1955, Gelnhausen

 

 

Für die Sportanlage mit Lift und Hütte am Simmelsberg/Rhön, Gersfeld‑Rodenbach gilt, in Anlehnung an die Richtlinien des „DeutscherAlpenVerein“ folgende Hüttenordnung:

 

 

Anspruch

 

Mitglieder haben bei der Benutzung des Aufenthaltsraumes Vorrecht vor Gästen / Nichtmitgliedern.

 

Gäste (Nichtmitglieder) haben keinen Anspruch auf Hüttenbenutzung, können aber gerne in Begleitung von Mitgliedern vom Aufenthaltsraum Gebrauch machen, sofern Mitglieder und deren Vorrechte dadurch nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

 

Gäste werden gebeten einen Nutzungsobolus zu entrichten.

(Richtwerte: Erwachsene € 1,50; Jugendliche/Kinder € 1,00)

 

 

Verhalten in der Hütte

 

Vor dem betreten der Hütte sind Schuhe und Kleidung möglichst weitestgehend von Schnee zu befreien.

 

Sitz-/Tischplätze im Aufenthaltsraum dürfen nicht im Voraus belegt werden;

auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen. D.h. z.B. Kleidung, Rucksäcke, etc. bitte an die Garderobehaken; Schuhe, Körbe, etc. bitte unter die Bänke.

 

Das Mitnehmen von Tieren in den Aufenthaltsraum ist nicht gestattet.

 

Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten !

 

Die Hütte soll auch zukünftigen Besuchern dienen und ist daher pfleglich zu behandeln.

 

Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte oder der Einrichtung hat der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die sie begleitenden Personen verantwortlich.

 

Jeder Besucher hat sich in der Hütte und in deren Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört (kein Lärm, keine Umweltverschmutzung). Eigenen Abfall hat jeder Besucher selbst mit nach Hause zu nehmen.

 

Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Sportanlage verwiesen werden.

 

Das Hausrecht wird vom jeweils Ranghöchsten Vorstandsmitglied oder dessen Bevollmächtigten ausgeübt.

 

 

 

gültig ab 01.Januar 2007                        Ski-Gemeinschaft Kinzigtal e.V. 1955

                                                                       (gezeichnet: Vorstand mit Ältestenrat)