Ski Gemeinschaft
Kinzigtal e.V. 1955, Gelnhausen
Für die Sportanlage mit Lift und Hütte
am Simmelsberg/Rhön, Gersfeld‑Rodenbach gilt, in Anlehnung an die
Richtlinien des „DeutscherAlpenVerein“
folgende Hüttenordnung:
Anspruch
Mitglieder haben bei der Benutzung des
Aufenthaltsraumes Vorrecht vor Gästen / Nichtmitgliedern.
Gäste (Nichtmitglieder) haben keinen Anspruch auf
Hüttenbenutzung, können aber gerne in Begleitung von Mitgliedern vom
Aufenthaltsraum Gebrauch machen, sofern Mitglieder und deren Vorrechte dadurch
nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
Gäste werden gebeten einen Nutzungsobolus zu
entrichten.
(Richtwerte: Erwachsene € 1,50;
Jugendliche/Kinder € 1,00)
Vor dem betreten der Hütte sind Schuhe und Kleidung
möglichst weitestgehend von Schnee zu befreien.
Sitz-/Tischplätze im Aufenthaltsraum dürfen nicht im
Voraus belegt werden;
auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen. D.h. z.B.
Kleidung, Rucksäcke, etc. bitte an die Garderobehaken; Schuhe, Körbe, etc.
bitte unter die Bänke.
Das Mitnehmen von Tieren in den Aufenthaltsraum ist
nicht gestattet.
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten
!
Die Hütte soll auch zukünftigen Besuchern dienen und
ist daher pfleglich zu behandeln.
Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung
der Hütte oder der Einrichtung hat der Verursacher aufzukommen. Für das
Verhalten von Kindern sind die sie begleitenden Personen verantwortlich.
Jeder Besucher hat sich in der Hütte und in deren
Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört
(kein Lärm, keine Umweltverschmutzung). Eigenen Abfall hat jeder Besucher
selbst mit nach Hause zu nehmen.
Wer diese Hüttenordnung nicht einhält,
kann von der Sportanlage verwiesen werden.
Das Hausrecht wird vom jeweils Ranghöchsten
Vorstandsmitglied oder dessen Bevollmächtigten ausgeübt.
gültig ab 01.Januar 2007 Ski-Gemeinschaft
Kinzigtal e.V. 1955
(gezeichnet:
Vorstand mit Ältestenrat)